BdK Verdienstorden
BdK Verdienstorden
Ziffer 1
Das geschäftsführende Präsidium des BDK hat die Stiftung eines Verdienstordens des BDK beschlossen.
Der Verdienstorden wird in 3 Stufen verliehen, und zwar:
a) Stufe 1 in Silber
b) Stufe 2 in Gold
c) Stufe 3 in Gold mit Brillianten
Zu allen Orden wird eine künstlerische Urkunde verliehen.
Ziffer 2
Voraussetzung für die Verleihung:
Der Verdienstorden des BDK wird unter nachstehenden Voraussetzungen verliehen:
Stufe 1 in Silber
a) eine mindestens 11-jährige ununterbrochene aktive Tätigkeit im Präsidium oder den Ausschussen des BDK,
b) eine mindestens 11-jährige ununterbrochene aktive Tätigkeit im Vorstand eines Regionalverbandes,
c) eine 25 Jahre ununterbrochene Mitgliedschaft in einer dem BDK angeschlossenen Gesellschaft, wenn innerhalb dieser Zeit eine mindestens 11-jährige Tätigkeit im Vorstand der Gesellschaft nachgewiesen werden kann.
d) für 30- jährige Mitgliedschaft in einer dem BDK angeschlossenen Gesellschaft.
Stufe 2 in Gold
a) für 25- jährige ununterbrochene aktive Tätigkeit im Präsidium oder den Ausschüssen des BDK,
b) für 25- jährige ununterbrochene aktive Tätigkeit im Vorstand eines Regionalverbandes,
c) für 25- jährige ununterbrochene aktive Tätigkeit im Vorstand einer dem BDK angeschlossenen Gesellschaft,
d) für 40- jährige Mitgliedschaft in einer dem BDK angeschlossenen Gesellschaft.
Stufe 3 in Gold mit Brillianten
a) für 40- jährige ununterbrochene aktive Tätigkeit im Präsidium oder den Ausschüssen des BDK,
b) für 40- jährige ununterbrochene aktive Tätigkeit im Vorstand eines Regionalverbandes,
c) für 40- jährige ununterbrochene aktive Tätigkeit im Vorstand einer dem BDK angeschlossenen Gesellschaft,
d) für 50- jährige Mitgliedschaft in einer dem BDK angeschlossenen Gesellschaft.
Ziffer 3
Anträge auf Verleihung
Anträge auf Verleihung des Verdienstordens des BDK sind vom Antragsteller ausschließlich über die Regionalverbände mit ausreichender Begründung und tabellarischen Angaben bis spätestens 4 Wochen vor dem vorgesehenen Verleihungstermin an das geschäftsführende Präsidium des BDK zu richten. Antragsteller kann nur ein Mitgliedsverein des BDK sein.
Über die Verleihung entscheidet das geschäftsführende Präsidium.
Ziffer 4
Kosten des Ordens
Die Kosten des Ordens, der Anstecknadel, der Schatulle und der Urkunde sind vom Antragsteller zu übernehmen.
Die Beantragung der BDK-Verdienstorden und der Tanzsportabzeichen erfolgt ab dem 01.07.2017 ausschließlich über das Internet im BdK-Mitgliederportal.
Aufstellung der Vereinsmitglieder, mit Namen und Vorname, welche für die Auszeichnung vorgesehen sind mit Nennung der jeweiligen Auszeichnungsstufe gemäß BDK-Broschüre.
Überweisung des Gesamtbetrages auf das Konto des Bundes Deutscher Karneval e. V. mit der
IBAN: DE 68 5425 0010 0050 0060 06 (Sparkasse Südwestpfalz)
BLZ: 5425 0010
Konto-Nr.: 500 6006
unter Angabe des Verwendungszwecks: "Vereinsname". Es sind nur Zahlungen per Überweisung möglich. Schecks werden nicht mehr akzeptiert.
Ziffer 5
Verleihung des Ordens
Die Verleihung des Ordens mit der Urkunde erfolgt durch den Präsidenten des antragstellenden Regionalverbandes bzw. dessen Beauftragten.
In Ausnahmefällen wird die Verleihung durch einen vom Präsidenten des BDK ernannten Beauftragten übernommen.
Ziffer 6
Für den Verdienstorden wird ein Ordensbuch beim BDK angelegt, in welchem die Namen der Ordensträger in numerischer Reihenfolge eingetragen werden.
Neue Preise für BDK-Verdienstorden!
Für alle Ordensanträge, die ab sofort gestellt werden, gelten die folgenden Preise:
Silber: € 85,00
Gold: € 100,00
Gold mit Brillanten: € 150,00
Die Beantragung der BDK-Verdienstorden und der Tanzsportabzeichen erfolgt ab dem 01.07.2017 ausschließlich über das Internet im BdK-Mitgliederportal.
Quelle: https://www.karnevaldeutschland.eu
Angaben ohne Gewähr
BdK Treueabzeichen
BDK-Treueabzeichen im karnevalistischen Tanzsport
Die Verleihungs-Voraussetzungen sind in der BDK-Broschüre enthalten, die jedem BDK-Verein vorliegt oder käuflich im Shop unter Publikationen zu erwerben ist.
Bronze: (6 Jahre)
Silber: (11 Jahre)
Gold: (15 Jahre)
Gold mit Brill. (20 Jahre)
Die Modalitäten wurden zur schnelleren Bearbeitung modifiziert:
Der Antrag ist ausschließlich seit dem 01. Juli 2017 über das Mitgliederportal zu stellen!
Den Zugang haben alle Mitgliedsgesellschaften ( Vorsitzender / Vorsitzende ) zum 30. Juni 2017 auf dem Postweg erhalten.
Aufstellung der Vereinsmitglieder, mit Namen und Vorname, welche für die Auszeichnung vorgesehen sind mit Nennung der jeweiligen Auszeichnungsstufe gemäß BDK-Broschüre.
Überweisung des Gesamtbetrages auf das Konto des Bundes Deutscher Karneval e.V. mit der IBAN: DE68 5425 0010 0050 0060 06 (Sparkasse Südwestpfalz BLZ: 54250010, Konto-Nr.: 5006006) unter Angabe des Verwendungszwecks: „Vereinsname“. Es sind nur Zahlungen per Überweisung möglich. Schecks werden nicht mehr akzeptiert.
Die Preise der Treuabzeichen bleiben unverändert: (jeweils inkl. Urkunde)
Bronze: € 10,00
Silber: € 12,50
Gold: € 15,00
Gold mit Brillanten: € 20,00
Nach entsprechendem Geldeingang wird der Versand der fertigen Auszeichnungen freigegeben. Der Versand erfolgt dann so schnell als möglich. Vor dem Geldeingang ist keine Bearbeitung möglich. Es wird darauf hingewiesen, dass der gesamte Vorgang in der Regel einen Zeitrahmen von mind. 14 Tagen in Anspruch nimmt, eine frühzeitige Beantragung ist deswegen ratsam!
Quelle: https://www.karnevaldeutschland.eu/67.html
Angaben ohne Gewähr
Ehrenabzeichen für Vereinsmitglieder
Ab dem 01.08.2018 gibt es eine Ehrungsserie für ehrenamtliche Karnevalisten, die nicht in der ersten Reihe stehen und damit keinen Zugang zu den bisherigen Verdienstorden in Silber, Gold und Gold mit Brillanten haben können.
Stufe 1: € 40,00 (20-jähriges Ehrenamt)
Stufe 2: € 50,00 (25-jähriges Ehrenamt)
Stufe 3: € 60,00 (30-jähriges Ehrenamt)
Quelle: https://rv-dueren.de/index.php/orden/bdk-verdienstorden
Quelle: https://www.karnevaldeutschland.eu
Angaben ohne Gewähr